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--- Mitgliederversammlung DSAB 2014 (http://forum.filstalliga.de/thread.php?threadid=552)


Geschrieben von Spiderman am 29.05.2014 um 10:51:

  Mitgliederversammlung DSAB 2014

Die diesjährige Versammlung steht wieder in Sport n Play (zwischenzeitlich auf Seite 51)

Termin Do. 28. August 2014, 11 Uhr

Auch diesmal steht wie 2013 wieder der Punkt Satzungsänderungen auf der Tagesordnung.

Auch diesmal sage ich: Es wurde nicht korrekt eingeladen, die Mitglieder müssen im Vorfeld über die Details der geplanten Satzungsänderung informiert werden, d.h. mit der Einladung. Auch ein DSAB und VFS kann sich nicht über das BGB hinwegsetzen.

War eventtuell jemand auf der Mitgliederversammlung 2013?
Wurde da jetzt die Satzung geändert?

Leider wird unter http://www.handelsregister.de/ zwar angezeigt dass es eine Satzung gibt, aber leider kein Datum der aktuellen Version ;-(

P.S. Baden-Württemberg's Satzungen kann man zwischenzeitlich auch in http://www.handelsregister.de/ downloaden für 4,50 EUR
(z.B. Mittlerer Neckarraum . . .)

Information vom Registergericht zu Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg werden ab Januar 2014 die Vereinsregister schrittweise an die zentralen Registergerichte Stuttgart, Mannheim, Ulm und Freiburg abgegeben und dort in das elektronische Vereinsregister umgeschrieben. Die Bestände zur Recherche bei den Vereinen sind in der Zeit der Umschreibung unvollständig und werden erst nach und nach aufgebaut. Sollte Ihre Recherche zu einem Verein im Registerportal ergebnislos verlaufen, wenden Sie sich bitte an das zuständige aufnehmende Gericht. Nähere Informationen zu den zeitlichen Abläufen, den neuen Zuständigkeiten und den Aktenzeichenstrukturen finden Sie hier im Registerportal unter: Bund/Länder > Baden-Württemberg > Service > Online-Dienste > Neuordnung des Vereinsregisters.

Auskünfte und Ausdrucke
Sie können nach wie vor beim (neuen) Vereinsregistergericht schriftlich Auskünfte
oder Ausdrucke beantragen. Ausdrucke (auch amtliche Ausdrucke) können Ihnen in
Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, letzteres aller-
dings nur, wenn Sie über ein elektronisches EGVP-Postfach verfügen und dessen
Adresse dem zuständigen Registergerichte bekannt gegeben wird.
Mit der Digitalisierung können Sie die Auskünfte aus den Registerblättern auch elek-
tronisch unter www.handelsregister.de erhalten
Für den Abruf detaillierter Vereinsinformationen müssen Sie sich registrieren.
Reine Namensrecherchen bedürfen keiner Registrierung.



Geschrieben von dartj4fsport am 19.07.2014 um 18:07:

  RE: Mitgliederversammlung DSAB 2014

Und wieder keine Wahlen!



Geschrieben von Spiderman am 21.07.2014 um 14:09:

  Auszüge Satzung

Du hast ja die Satzung

Hier nochmal die Auszüge der Satzung von 1989 ohne Gewähr, ob die noch aktuell ist.

Zitat:
§ 11 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Sekretär
- Sprecher
- Sportwart Electronic Dart
- Sportwart Tischfußball
- Sportwart Poolbillard
- Sportwart Snooker

(2) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Der Vorstand bleibt bis auf Widerruf im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Abwesende können gewählt werden, wenn ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes schriftlich erklärt wurde. Die Gewählten bleiben bis zur endgültigen Neuwahl im Amt.

(4) Falls eine oder mehrere Vorstandsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit ausscheiden, bestimmt der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung Ersatzmitglieder

(5) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 6 seiner Mitglieder anwesend sind. Alle Mitglieder des Vorstandes sind stimmberechtigt.

(6) Die Neuwahl des Vorstandes erfolgt so, daß der Vorstand in seiner letzten Sitzung vor der Mitgliederversammlung einen Wahlvorschlag erarbeitet, über den die Mitglieder mit einfacher Mehrheit abstimmen.
Sollte der Wahlvorschlag des Vorstands die einfache Mehrheit nicht finden, wird über weitere schriftliche oder mündliche eingebrachte Wahlvorschläge abgestimmt. Finden diese ebenfalls nicht die einfache Mehrheit, gilt der Wahlvorschlag des scheidenden Vorstands als angenommen.


(7) Der Vorstand ist das oberste und allein gesetzgebende Organ.

(8 ) Satzungsänderungen sind ausschließlich dem Vorstand des DSAB vorbehalten. Der Änderungsbeschluß hat mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen.

(9) Der Vorstand bestimmt den Ort der Mitgliederversammlung.

(10) Die Vertretung des DSAB obliegt dem Vorstand.

(11) Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
Im Innenverhältnis gilt jedoch folgendes: Verträge über DM 500,-- sind vom Vorstand zu genehmigen.


So manche Abläufe sind doch sehr merkwürdig und fraglich dies überhaupt Rechtens ist. ->> Vorschläge zu Satzungsänderungen dürfen nur vom Vorstand kommen - LOL.


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